BFH  - II R 7/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Erbschaftsteuer; Erhebung; Rückwirkung

Rechtsfrage

Zulässigkeit der im ErbStAnpG 2016 angeordneten echten Rückwirkung:

Reicht es für die Zerstörung des Vertrauensschutzes des Steuerpflichtigen aus, wenn nur der Bundestag ein Gesetz beschließt aber in der Folge noch der Vermittlungsausschuss angerufen wird?

Gesetze: ErbStG § 9, GG Art 3, ErbStG § 19 Abs 1

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.05.2023):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
ZAAAJ-40405