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Umsatzsteuer | Befreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen (BMF)
Das BMF hat vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen und in Bezug auf die zu Art. 132 Abs. 1 Buchstabe g und h MwStSystRL ergangene BFH-Rechtsprechung zur Anwendung der §§ 4 Nr. 16 und Nr. 25 UStG Stellung genommen und den UStAE in diversen Abschnitten angepasst ( :001).
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: (il)