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BBK Nr. 14 vom

Steuerbefreiung von kleineren Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG

Ausgewählte ertragsteuerliche Zweifelsfragen

Dominik Heuberg und Andrea Ingenerf-Bremenkamp

Durch die Einführung der Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen gem. § 3 Nr. 72 EStG hat der Gesetzgeber einen steuerlichen Anreiz für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen geschaffen. Hieraus ergeben sich jedoch einige Zweifelsfragen. Diese sollten eigentlich durch ein für das I. Quartal 2023 angekündigtes, bisher aber noch nicht veröffentlichtes BMF-Schreiben geklärt werden. Da bereits die ersten Steuererklärungen für das Jahr 2022 bearbeitet werden, erörtert dieser Beitrag ausgewählte Zweifelsfragen mit praktischer Relevanz.

I. Steuerbefreiung von kleineren Photovoltaikanlagen

Nach bisheriger Rechtslage unterliegen die Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage als gewerbliche Einkünfte i. S. von § 15 EStG in Gänze der Ertragsbesteuerung. Mit dem sog. Liebhabereierlass ermöglicht die Finanzverwaltung auf Antrag eine faktische Steuerfreistellung solcher Einkünfte durch die Unterstellung einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht.

Um den Ausbau erneuerbarer Energien durch Bürokratieabbau und steuerliche Begünstigungen weiter zu beschleunigen, wurde § 3 Nr. 72 EStG durch das JStG 2022 eingeführt. Diese Regelung ist gem. § 52 Abs. 4 Satz 27 EStG rückwirkend ab dem zw...