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StuB Nr. 13 vom Seite 521

Entwicklung und Brennpunkte der Personengesellschaftsbesteuerung

Ein Standpunkt

WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz

Grundlagen und Details der transparenten Mitunternehmerbesteuerung mit all ihren „Steuerkuriositäten“ – wie etwa den gesellschafterspezifischen Sonder- und Ergänzungsbilanzen – sind seit langem in der Diskussion. Gesetzgebung, Praxis und Rechtsprechung ringen um sachgerecht austarierte Lösungen zwischen Einheit der Gesellschaft und Vielheit ihrer Gesellschafter. Momentan ist manches im Umbruch. Denn das für die Praxis hochbedeutsame „Recht der Personengesellschaftsbesteuerung“ ist in den vergangenen Jahren stark in Bewegung geraten. Stichworte sind: Optionsmöglichkeit gem. § 1a KStG für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, das MoPeG mit der ausdrücklichen Abschaffung des bereits durch die BGH-Rechtsprechung als eigene Rechtsträgerschaft verstandenen Gesamthandsvermögens sowie die immer neuen Wirren um Betriebsaufspaltungskonstellationen mit ihren Rechtsfolgen. Hinzu kommt: Die Besonderheiten der deutschen Mitunternehmerbesteuerung sind im Ausland bei internationalen Aktivitäten zunehmend schwer vermittelbar. Der Beitrag nimmt einige dieser Entwicklungen und Brennpunkte der Personengesellschaftsbesteuerung in den Blick und entwickelt einen (höchst subjektiven) „Standpunkt“ zu denkbaren konzeptionellen Fortentwicklungen.

Gehrmann, Personengesellschaft, infoCenter, NWB TAAAB-17518

Kernfragen
  • Was sind prägende Merkmale der Personengesellschaften?

  • Welche aktuellen Entwicklungen bestehen bei der Personengesellschaftsbesteuerung?

  • Welche Folgerungen lassen sich daraus ziehen?

I. Ausgangspunkt: Die „bunte Welt“ der Personengesellschaften mit unterschiedlichen „Besteuerungsbedürfnissen“

[i]Kahle, Zur Ertragsbesteuerung der Personengesellschaften nach MoPeG und KöMoG, StuB 23/2022 S. 881, NWB LAAAJ-27192 Kahle, Besonderheiten der steuerlichen Gewinnermittlung bei Personengesellschaften, in: Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, Rz. 1340, NWB CAAAH-92818 Personengesellschaften haben im meist familiengeführten deutschen Mittelstand eine herausragende Bedeutung. Grund dafür ist – neben den Vorteilen etwa bei der Rechnungslegung, der fehlenden Mitbestimmung sowie den gesellschaftsrechtlichen Freiheitsgraden – nicht zuletzt das Ertragsteuerrecht mit dem sehr flexibel handhabbaren sog. Transparenzgebot. Nicht die Personengesellschaft selbst, sondern ihre Gesellschafter – man spricht von steuerlichen Mitunternehmern – unterliegen mit ihren „Gewinnanteilen“ und „Sondervergütungen“ der Ertragsbesteuerung (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) mit Besonderheiten bei der Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Unmittelbare Verlustverrechnungen zwischen verschiedenen Einkunftsquellen einer Person sind im Grundsatz denkbar. Allerdings verfügt die Personengesellschaft selbst über eine „begrenzte Steuerrechtssubjektivität“ als Gewinnermittlungseinheit. Buchwertverknüpfte Übertragungsmöglichkeiten etwa zwischen Sonderbetriebsvermögen und dem Gesellschaftsvermögen sowie flexible Übertragungen von § 6b-Rücklagen sind Folge der Vielheitsbetrachtung; auf der anderen Seite werden Gewinne der Personengesellschaft unabhängig vom Entnahmeverhalten des Naturalgesellschafters progressiv einkommensbesteuert.