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USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 4

USt-Erstattungsansprüche führen zu nachträglichen Einkünften bei Betriebsaufgabe

Thomas Rennar

Das , hat zu umsatzsteuerlichen Erstattungsansprüchen als nachträgliche Einkünfte bei Betriebsaufgabe entschieden. Im Streitfall endete der Betrieb von Spielhallen durch betriebsbedingte Aufgabehandlung und verlief nachfolgend in ein Insolvenzverfahren.

I. Leitsatz (nicht amtlich)

Die im Streitjahr erstatteten Umsatzsteuern sind nicht als im Streitjahr zugeflossene Betriebseinnahmen, sondern im Rahmen des Ergebnisses der Betriebsaufgabe zu erfassen. Hierbei ist die Erstattung der Umsatzsteuer im Streitjahr ein auf den Aufgabegewinn bzw. -verlust rückwirkendes Ereignis.

II. Sachverhalt

Der Kläger war Insolvenzverwalter über den Nachlass eines verstorbenen Unternehmers, der gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb von Spielhallen erzielte. In 2004 schloss dieser die Spielhallen im Zuge eines gewerberechtlichen Widerrufsverfahrens, gab die Erlaubnisurkunden zurück und ging fortan keiner gewerblichen Tätigkeit mehr nach. Nachfolgend wurde das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt, wobei dieser die Masseunzulänglichkeit erklärte. Aufgrund einer Rechtsprechu...