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Zum Umfang der Teilnahmebefugnis des Gemeindebediensteten bei Betriebsprüfungen
Der BFH konkretisiert seine Rechtsprechung
[i]Beyer, Außenprüfung: Ein Leitfaden, Grundlagen, NWB FAAAE-82166 Jahrzehntelang spielte die Beteiligung von sog. Gemeindeprüfern in der Praxis der Betriebsprüfung und demzufolge auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung keine wesentliche Rolle. Erst seitdem die Kommunen verstärkt Gemeindebedienstete als Teilnehmer bei Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung einsetzen, ist es vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen. Seit 2017 musste sich der BFH allein in drei Verfahren zu der Rechtsstellung und den Befugnissen der Gemeindeprüfer äußern.
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I. Hintergrund
Lange Zeit spielte die Beteiligung von Gemeindebediensteten, umgangssprachlich als „Gemeindeprüfer“ betitelt, in der Praxis der Betriebsprüfung und somit auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung keine wesentliche Rolle. Man orientierte sich an der gesetzlichen Vorschrift des § 21 Abs. 3 FVG sowie an den Erlassen der Finanzverwaltung. Hier ist insbesondere der Erlass des FinMin NRW aus dem Jahre 1996 zu nennen, der – basierend auf der Grundsatzentscheidung des (BStBl 1995 II S. 522) – den Umgang mit der Thematik sowie die Rechte und Pflichten auf Seiten der prüfenden Stelle der Landesfinanzverwaltung d...