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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 02-03 | Inflationsausgleichsprämie: Steuerfreiheit bei Arbeitslohn von dritter Seite und ausländischen Firmen

Das BMF hat seine FAQ zur Inflationsausgleichsprämie ergänzt. Danach kann sowohl bei Arbeitslohn von dritter Seite als auch von ausländischen Arbeitgebern die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11c EStG beansprucht werden. Wir nutzen dabei die Gelegenheit, Sie auf lesenswerte Aufsätze hinzuweisen, insbesondere zur Inflationsausgleichsprämie als zulässiges Gestaltungsmittel im Rahmen von Tarifverhandlungen.

Das merkwürdige Nebeneinander von amtlichen Schreiben des Bundesfinanzministeriums einerseits und Katalogen mit Fragen und Antworten auf der Website des Bundesfinanzministeriums andererseits haben wir schon mehrfach kritisiert. Ein Nachteil der FAQ besteht darin, dass nirgendwo kommuniziert wird, wenn es Änderungen oder Ergänzungen gibt.

Jetzt ist uns aufgefallen, dass die Verwaltung die Infos zur Inflationsausgleichsprämie aktualisiert hat. Zwei neue Fragen sind hinzugekommen.

Die erste lautet: Gilt die Steuerbefreiung auch für Arbeitslohn von dritter Seite, also z. B. von Konzernunternehmen?

Das Bundesfinanzministerium bejaht dies. Es wird für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nicht beanstandet, wenn die Inflationsausgleichsprämie als Arbeitslohn von dritter ...