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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 04-05 | Genussrechtskapital: Neue Vorgaben des BMF zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital

Nach dem neuen BMF-Schreiben zur steuerbilanziellen Behandlung von Genussrechtskapital ist im ersten Schritt zu klären, ob es sich um Eigen- oder Fremdkapital handelt. Basierend auf diesem Ergebnis ist dann im Falle von Fremdkapital zu prüfen, ob dieses als Verbindlichkeit in der Steuerbilanz auszuweisen ist. Problematisch im Rahmen der Gestaltungsberatung ist insbesondere die Gewährung von Genussrechtskapital in der Krise.

Aufmerksam machen möchten wir Sie auch auf das seit längerem erwartete BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital.

Im Rahmen der optimalen Finanzierung von Kapitalgesellschaften sind Genussrechte ein beliebtes handels- und steuerbilanzielles Gestaltungsinstrument. Da ist es gut zu wissen, dass das Bundesfinanzministerium aktuell umfassend zur Zuordnung zum Eigenkapital oder zum Fremdkapital Stellung genommen hat. Unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erläutert das Bundesfinanzministerium, unter welchen Voraussetzungen Genussrechte steuerlich als eigenkapitalähnlich – bzw. beteiligungsähnlich – oder als fremdkapitalähnlich zu qualifizieren sind.