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Track 15 | Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung im Fall von Sondervergütungen an Mitunternehmer
Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auf der Ebene der Personengesellschaft für Sonderbetriebseinnahmen auch dann gem. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG zu versagen, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Eine teleologische Reduktion ist nach Meinung der höchsten deutschen Steuerrichter in diesen Fällen nicht geboten.
Bei dem nächsten Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gewerbesteuer hatten wir Ihnen auch bereits die Entscheidung der Vorinstanz vorgestellt.
Mit unserer März-Ausgabe 2021 hatten wir Ihnen ein Update zur erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen gegeben. Dabei hatten wir über ein anhängiges Verfahren zu der Frage berichtet: Gilt die Versagung der erweiterten Kürzung für Sonderbetriebseinnahmen auf der Ebene der Personengesellschaft auch dann, wenn der Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt?
In § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG heißt es hierzu in Nr. 1a: Die erweiterte Kürzung ist nicht möglich, soweit der Gewerbeertrag Vergütungen enthält, die der Gesellschafter von der Personengesellschaft bezogen hat – für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hing...