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NWB Nr. 23 vom Seite 1664

Zulässigkeit studentischer Beratung in „Tax Law Clinics“ nur noch eine Frage der Zeit?

Referentenentwurf des BMF ermöglicht unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

Tim Günther und Lars Grupe

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am (Bearbeitungsstand: ) den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ (im Folgenden: RefE) veröffentlicht. Neben neuen Regelungen zur beschränkt geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen und den Befugnissen von Lohnsteuerhilfevereinen sieht der Entwurf die Zulässigkeit sog. Tax Law Clinics vor. Der Entwurf beflügelt damit die Hoffnungen all derer, die schon seit mehreren Jahren vor den Instanzgerichten für eine entsprechende Öffnung der altruistischen Steuerhilfeleistung plädieren.

I. Ein mühsamer Weg für Tax Law Clinics

[i]Law Clinics zulässig nach § 6 RDGUnter sog. Law Clinics werden an Universitäten eingerichtete studentische Rechtsberatungen unter der Aufsicht von Fachleuten, z. B. Anwälten und Professoren, verstanden. Die Beratung erfolgt unentgeltlich und soll vor allem auch der Ausbildung angehender Juristen dienen. Damit entsprechen die Law Clinics den Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), wonach unentgeltliche Rechtsberatung...