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Einkommensteuer | Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG (BFH)
Höchstbetrag für die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die inländische Steuer nach § 34c EStG ist die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer; dabei gilt eine zeitliche und sachliche Begrenzung, so dass nur die Steuer anrechenbar ist, die auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen und in die inländische Veranlagung als "ausländische Einkünfte" i. S. des § 34d EStG einbezogenen Einkünfte entfällt ("Verhältnisrechnung") (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger war im Streitjahr 2010 an drei US-Gesellschaften in der Rechtsform der Inc. bzw. LLC beteiligt und bezog Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an diesen Gesellschaften.
Die Beteiligten streiten darüber, mit welchem Betrag eine ausländische Einkommensteuer im Rahmen de...