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Der Anrechnungshöchstbetrag als Begrenzung der Anrechnung ausländischer Quellensteuern
BFH, Urteil v. 17.8.2022 - I R 14/19
[i]BFH, Urteil v. 17.8.2022 - I R 14/19, NWB GAAAJ-32012 Der BFH hat sich in einem Urteil v. mit der Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Betriebsausgaben und -einnahmen bei der für die Ermittlung des Höchstbetrags bei der Anrechnung ausländischer Quellensteuer entscheidenden ausländischen Einkünfte nach § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG auseinandergesetzt. Der Beitrag nimmt die Entscheidung des BFH zum Anlass, auf die in der Praxis typischerweise auftretenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags einzugehen.
In seiner neuen Rechtsprechung hat der BFH eine begrüßenswerte Präzisierung zur Berücksichtigung von Betriebsausgaben bei der Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags bei der Anrechnung ausländischer Quellensteuern vorgenommen.
Bei der für die Ermittlung der anrechenbaren ausländischen Steuer wesentlichen Bestimmung ausländischer Einkünfte sind nach § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG die Betriebsausgaben zum Abzug zu bringen, die mit den den Auslandseinkünften zugrunde liegenden Einnahmen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Das bisher von der Finanzverwaltung vertretene weite Verständnis, wann ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, wird vom BFH nicht geteilt.
Vielmehr muss nach der neuen BFH-Rechtsprechung ein konkreter Zusammenhang im Sinne eines spezifischen zweckgerichteten veranlassungsbezugs bestehen, was insbesondere in Fällen der Veranlagungszeitraumübergreifenden Entwicklung von immateriellen Wirtschaftsgütern praktische Relevanz hat.