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BFH 18.01.2023 I R 48/19, StuB 11/2023 S. 474

Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft – sog. Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht

(1) Die als Mitunternehmerschaft anzusehende ausländische Personengesellschaft wird für Zwecke der Ermittlung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte als „fiktive“ Normadressatin des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt; ein danach ggf. bestehendes Gewinnermittlungswahlrecht ist von ihr selbst auszuüben (Anschluss an , NWB XAAAH-86088, BFHE 273 S. 119, und IV R 20/17, NWB YAAAH-86092, BFH/NV 2021 S. 1191). (2) In diesem Fall ist das (materielle) Gewinnermittlungswahlrecht nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ausgeschlossen, wenn nach ausländischen gesetzlichen Vorschriften eine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht besteht (Anschluss an BFH, Urteile in BFHE 273 S. 119 und in BFH/NV 2021 S. 1191). (3) Das Eingreifen der sog. Sperrwirkung setzt nicht voraus, dass die ausländischen gesetzlichen Pflichten mit den national...