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Einkommensteuer | Folgen der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte
Das steht im Widerspruch zum , NWB ZAAAJ-34742, und wird daher aufgehoben (, NWB EAAAJ-40075).
Hintergrund: Der BFH hat mit seinem Urteil vom - VIII R 21/19, NWB ZAAAJ-34742, entschieden, dass die Sperrwirkung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Satz 2 EStG für die Besteuerung der Dividenden nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG nach der im Jahr 2013 geltenden Fassung auch dann eintritt, wenn der Gewinn aus der Veräußerung der S. 475Dividendenansprüche bei beschränkt Stpfl. gem. § 49 EStG nicht steuerpflichtig ist.
Das BMF führte aus: Durch das KroatienAnpG vom wurde gesetzlich klargestellt, dass eine tatsächliche Besteuerung der Veräußerungsgewinne auf Dividendenansprüche für den Eintritt der Sperrwirkung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Satz 2 EStG erforderlich ist. Eine nicht steu...