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BFH Urteil v. - V R 85/84 BStBl 1990 II S. 345

Gesetze: UStG 1980 § 15 Abs. 2 und 3UStG 1967/1973 § 15 Abs. 2

Kein Vorsteuerabzug aus vergeblichen Planungskosten eines Altersheimes

Leitsatz

1. Auch nach § 15 UStG 1980 ist für das Recht auf Vorsteuerabzug materiell-rechtlich zwischen nicht abschließender und abschließender Entstehung bzw. Nichtentstehung zu unterscheiden (, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).

2. Eine tatsächliche erstmalige Verwendung von Vorbezügen kann auch anzunehmen sein, wenn die Vorbezüge weder Eingang in den Gegenstand der vom Unternehmer bewirkten Umsätze finden, noch sonstwie das Bewirken von Umsätzen fördern (sog. Fehlmaßnahmen). In solchen Fällen kann die wirtschaftliche Zuordnung der Vorbezüge zu den Umsätzen des Unternehmers unter Kostenzurechnungsgesichtspunkten vorgenommen werden (, BFHE 155, 177, BStBl II 1989, 60).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 345
BFH/NV 1990 S. 30 Nr. 4
MAAAA-93180

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