Kein Vorsteuerabzug aus vergeblichen Planungskosten eines Altersheimes
Leitsatz
1. Auch nach § 15 UStG 1980 ist für das Recht auf Vorsteuerabzug materiell-rechtlich zwischen nicht abschließender und abschließender Entstehung bzw. Nichtentstehung zu unterscheiden (, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).
2. Eine tatsächliche erstmalige Verwendung von Vorbezügen kann auch anzunehmen sein, wenn die Vorbezüge weder Eingang in den Gegenstand der vom Unternehmer bewirkten Umsätze finden, noch sonstwie das Bewirken von Umsätzen fördern (sog. Fehlmaßnahmen). In solchen Fällen kann die wirtschaftliche Zuordnung der Vorbezüge zu den Umsätzen des Unternehmers unter Kostenzurechnungsgesichtspunkten vorgenommen werden (, BFHE 155, 177, BStBl II 1989, 60).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 345 BFH/NV 1990 S. 30 Nr. 4 MAAAA-93180
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