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BFH Urteil v. - VI R 8/86 BStBl 1990 II S. 306

Gesetze: EStG 1981 § 9 Abs. 1 Satz 1EStG 1981 § 12 Nr. 1

Aufwendungen für den privaten Flugsport können nicht als Werbungskosten abgezogen werden

Leitsatz

Aufwendungen für den privaten Flugsport einschließlich der Flüge, die zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz erforderlich sind, gehören auch dann nicht zu den nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbaren Fortbildungskosten, wenn die beim Fliegen gewonnenen Erfahrungen für die Berufsausübung nützlich sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 306
BFH/NV 1990 S. 19 Nr. 3
YAAAA-93163

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