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FG Münster Urteil v. - 4 K 2705/00 E, F EFG 2003 S. 34

Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 1 S 2, EStG § 10 Abs 1

Sonderausgaben:

Aufwendungen für Berufspilotenlizenz sind Ausbildungskosten

Leitsatz

Aufwendungen einer Flugbegleiterin für die Ausbildung zur Berufsflugzeugführerin sind den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzuordnen und nur im Rahmen des Sonderausgabenabzuges als Ausbildungskosten zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 34
EFG 2003 S. 34 Nr. 1
IAAAB-11003

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