BFH - II R 7/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Erbschaftsteuer; Erhebung; Rückwirkung
Rechtsfrage
Zulässigkeit der im ErbStAnpG 2016 angeordneten echten Rückwirkung:
Reicht es für die Zerstörung des Vertrauensschutzes des Steuerpflichtigen aus, wenn nur der Bundestag ein Gesetz beschließt aber in der Folge noch der Vermittlungsausschuss angerufen wird?
Gesetze: ErbStG § 9, GG Art 3, ErbStG § 19 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.05.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
ZAAAJ-40405