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IWB Nr. 10 vom Seite 391

Fondsbesteuerung im grenzüberschreitenden Kontext

Ertragsbesteuerung deutscher Anleger in ausländischen Investmentfonds

Dr. Matthias Scheifele und Dr. Sebastian Adam

Mit der Neufassung des Investmentsteuerrechts durch das Investmentsteuerreformgesetz wurde die Besteuerung kollektiver Anlageformen mit Wirkung ab 2018 völlig neu konzipiert. Das reformierte Gesetz erfuhr seitdem weitere Änderungen durch das JStG 2019, das JStG 2020, das AbzStEntModG, das KöMoG sowie das JStG 2022. Investmentfonds werden seit 2018 grds. als eigene Steuersubjekte behandelt. In Abkehr von der früheren semi-transparenten Besteuerung von Investmentfonds werden diese seither intransparent besteuert. Die Reform hat die Besteuerung in- und ausländischer Fonds weitgehend angeglichen. Gleichwohl stellt sich die Anwendung des reformierten Investmentsteuerrechts gerade in grenzüberschreitenden Konstellationen weiterhin als komplexe Materie dar. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Ertragsbesteuerung von Investmentfonds in Outbound-Konstellationen.

Kernaussagen
  • Im Grundsatz werden in- und ausländische Fonds seit der Reform des Investmentsteuergesetzes 2018 gleich besteuert. Das Investmentsteuerrecht ist angelehnt an das körperschaftsteuerliche Trennungsprinzip.

  • Das Investmentsteuerrecht legt sich als lex specialis über die allgemeinen Besteuerungssysteme der Ertragsbesteuerung.

  • Die Körperschaftsteuer auf die inländischen Beteiligungseinnahmen eines Investmentfonds wird durch Abzug an der Quelle erhoben. Gleiches gilt für die Einkünfte, soweit die einzelnen Einkünfte grds. einem Steuerabzug unterliegen.