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IWB Nr. 13 vom Seite 479

Investmentfonds im ausländischen Kontext

Reform der Investmentbesteuerung soll die Besteuerung vereinfachen und Steuerschlupflöcher schließen

Christian Ebner

Ab dem gelten für Investmentfonds neue Regeln. Das bisherige investmentsteuerrechtliche Transparenzprinzip wird durch eine partielle Körperschaftsteuerpflicht auf Fondsebene ersetzt. Triebfeder für den Paradigmenwechsel sind EU-rechtliche Bedenken, die angebliche Gestaltungsanfälligkeit sowie verfahrensrechtliche Vorschriften, die eine Korrektur nur ex nunc erlauben.

Kernaussagen
  • Ab 2018 unterliegen in- und ausländische Investmentfonds mit inländischen Einkünften gleichermaßen der Körperschaftsteuer, wobei für inländische Beteiligungseinnahmen der Körperschaftsteuersatz zusammen mit dem Solidaritätszuschlag 15 % beträgt, während inländische Einkünfte ohne Steuerabzug im Wege der Veranlagung mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag belastet werden. Unter Umständen unterliegen sie auch der Gewerbesteuer.

  • Anlegerseitig werden Ausschüttungen – ähnlich wie bisher – anlegerspezifisch mit Abgeltungsteuer oder als Betriebseinnahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie grundsätzlich der Gewerbesteuer unterworfen. Im Fall der Thesaurierung greift eine fiktiv zugeflossene Vorabpauschale. Schließlich werden...