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BFH Urteil v. - X R 180/87 BStBl 1990 II S. 112

Gesetze: AIG § 2 i. d. F. des 2. HStruktG

1. Beim Hinzurechnungsbetrag nach § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG im Zusammenhang mit vor dem geltend gemachten Verlusten sind auch ab diesem Zeitpunkt entstandene Betriebsstättengewinne aus sog. passiver Tätigkeit zu berücksichtigen - 2. Über die Hinzurechnung nach § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG ist im Veranlagungsverfahren zu entscheiden

Leitsatz

1. Bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG im Zusammenhang mit Verlusten, die vor dem geltend gemacht worden sind, sind auch ab diesem Zeitpunkt entstandene Betriebsstättengewinne aus sog. passiver Tätigkeit zu berücksichtigen.

2. Darüber, ob Betriebsstättengewinne gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG hinzuzurechnen sind, ist im Veranlagungsverfahren zu entscheiden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 112
XAAAA-93078

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