Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB-BB Nr. 6 vom Seite 178

Dos & Don'ts bei der Erstellung und Interpretation einer BWA

Diese 10 Irrtümer sollten Sie im Mandantengespräch aufklären

Dr. Carola Rinker

Die Analyse der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) eignet sich hervorragend als Einstieg in die betriebswirtschaftliche Beratung. Auch weiterführende Beratungen sind damit möglich. Voraussetzung ist, dass Sie bei der Erstellung einer aussagekräftigen BWA einige grundlegende Regeln berücksichtigen: die Dos & Don'ts. Nachdem wir Ihnen in NWB-BB 5/2023 S. 144, NWB JAAAJ-37977, 10 Regeln vorgestellt haben, die Sie bei der Erstellung und Interpretation einer BWA beachten sollten, geht es im Folgenden um 10 Irrtümer, die Sie im Mandantengespräch aufklären sollten. Zusammen mit der umfangreichen BWA-Toolbox, die Sie in der NWB Datenbank unter NWB XAAAH-12364 abrufen können, erhalten Sie damit umfangreiches Know-how und zahlreiche Arbeitshilfen zur Beratung mithilfe der BWA.

BWA-Toolbox, NWB XAAAH-12364

Kernaussagen
  • Die BWA kann ein sehr nützliches Instrument für Ihre betriebswirtschaftliche Beratung sein – vorausgesetzt, Sie berücksichtigen bei der Erstellung und Interpretation einige Regeln.

  • Bei einigen Positionen sind Abgrenzungsbuchungen entscheidend, um die jeweils aktuelle wirtschaftliche Lage auch unterjährig richtig einschätzen zu können.

  • In der NWB Datenbank stehen Ihnen mit der BWA-Toolbox zahlreiche Arbeitshilfen für Ihre Beratung mithilfe der BWA zur Verfügung.

I. 10 Irrtümer beim Thema BWA

Irrtum 1: Umsatz = Gewinn

Insbesondere bei Gründern und Kleinunternehmern gibt es immer wieder die Ansicht, dass der Umsatz dem Gewinn entspricht. Bei der Übernahme eines neuen Mandates kann es sich daher lohnen, einige grundlegende Begrifflichkeiten wie Umsatz und Gewinn zu erläutern. Hier eine kleine Anregung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Umsatz
Der Umsatz ist der Betrag, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Sofern auf der Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, zählt lediglich der Umsatz ohne die Umsatzsteuer (Nettobetrag).

Hinweis:
In diesem Zusammenhang sollten Sie dann auch das Thema Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer-Voranmeldungen erläutern (vgl. hierzu auch Irrtum 2).
Gewinn
Um den Gewinn zu erhalten, müssen vom erzielten Nettoumsatz noch die Kosten (sog. Aufwendungen) abgezogen werden.

Hinweis:
An dieser Stelle sollten Sie ggf. noch die Besteuerung des Gewinns erläutern, je nachdem, welche Rechtsform Ihr Mandant gewählt hat.

An dieser Stelle ist auch der Hinweis empfehlenswert, dass das Bankguthaben nicht vollständig dem Unternehmer gehört. Je nach Rechtsform sollten Sie Ihrem Mandanten die Besteuerung von Personen- bzw. Kapitalgesellschaften erläutern. Das Bankguthaben wird also beispielsweise auch für eventuelle Steuernachzahlungen benötigt.