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USt direkt digital Nr. 12 vom Seite 4

Aus dem persönlichen Budget vergütete ambulante Hilfen

, Rev. BFH XI R 1/23

Dr. Christian Sterzinger

Für die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG bzw. nach der seit dem geltenden Nachfolgevorschrift des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. m UStG müssen die Betreuungs- und Pflegekosten im vorangegangenen Kalenderjahr in mindestens 25 % der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe oder der für die Durchführung der Kriegsopferversorgung zuständigen Versorgungsverwaltung einschließlich der Träger der Kriegsopferfürsorge ganz oder zum überwiegenden Teil vergütet worden sein.

Die „Vergütung von einem gesetzlichen Träger“ bedeutet, dass die Zahlung direkt vom gesetzlichen Träger an den Leistenden gezahlt werden muss. Wird hingegen die Zahlung von der anspruchsberechtigten Person geleistet, handelt es sich um eine Zahlung aus dem Persönlichen Budget, die bei der Ermittlung der Sozialgrenze nicht zu berücksichtigen ist und daher der Steuerfreiheit entgegensteht.

I. Leitsätze

  1. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG hängt davon ab, ob bei der betreffenden Einrichtung die Betreuungskosten in mindestens 25 % der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil vergütet worden sind.

  2. Leistungen aus dem persönlichen Budget nach § 29 SGB IX sind nicht in die Ermittlung der Sozialgrenze (...