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Online-Nachricht - Montag, 08.05.2023

Umsatzsteuer | Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Dienstleistungen (FinMin)

Kuchenbasare an Schulen können auch zukünftig steuerfrei veranstaltet werden. Für Schulfördervereine greifen die neuen Regelungen der erweiterten Umsatzsteuerpflicht für Kommunen nicht. Hierauf macht das Thüringer Finanzministerium aufmerksam.

Hinteregrund: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Einrichtungen ausgeweitet. Leistungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen) unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie private Unternehmer erbringen, unterliegen ab diesem Zeitpunkt der Umsatzsteuer. Grund ist die Umsetzung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Danach können auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen Unternehmereigenschaft haben und in Konkurrenz zu privaten Unternehmern stehen.

Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium weiter au...

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