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Die Festsetzungsverjährung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Anmerkungen zum
[i]Gerlach, Festsetzungsverjährung, infoCenter, NWB EAAAA-88431 Im Hinblick auf die oftmals langen Bearbeitungszeiten bis zum Erlass eines Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheids stellt sich in der Praxis regelmäßig die Frage nach einer möglicherweise eingetretenen Festsetzungsverjährung. Insoweit gibt es für die Erbschaft- und Schenkungsteuer besondere Vorschriften, denen zufolge der Anlauf der Festsetzungsverjährung an bestimmte Anzeige- oder Erklärungspflichten geknüpft ist. Das kann dazu führen, dass die Festsetzungsverjährung auch nach vielen Jahren noch nicht eingetreten ist. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Vorschriften der Festsetzungsverjährung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter besonderer Berücksichtigung des kürzlich ergangenen ( NWB WAAAJ-16975).
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I. Allgemeines
[i]Wirkung der FestsetzungsverjährungGemäß § 169 Abs. 1 AO sind eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Das bedeutet, dass mit Eintritt der Festsetzungsverjährung ein Steuerbescheid nicht mehr erlassen und auch ein bereits bestehender Bescheid nicht mehr aufgehoben oder geändert werden darf. Durch Verjäh...