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Schenkungsteuer | Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b ErbStG (BFH)
Geleistete Anzahlungen sind jedenfalls dann keine "anderen Forderungen" i. S. von § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG a.F., wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Mit notariellem Vertrag übertrug der Beigeladene zu 1. schenkweise an den Beigeladenen zu 2. mit Wirkung zum einen Teilgeschäftsanteil an der Klägerin, einer GmbH.
Auf Grundlage der eingereichten Feststellungserklärung und nach Abschluss einer Außenprüfung stellte das FA gegenüber der Klägerin und den Beigeladenen u.a. den Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des BewG und die Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens nach § 13b Abs. 2a ErbStG a.F. auf den gesondert fest.
Im Rahm...