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Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen im IFRS-Konzernabschluss und handelsrechtlichen Jahresabschluss
I. Einführung
Die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses und des handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Mutterunternehmens erfolgt im engen zeitlichen Zusammenhang. Es ergeben sich gegebenenfalls Implikationen aus der Bewertung nach der at-equity-Methode für die handelsrechtliche Beteiligungsbilanzierung und vice versa.
II. Bewertung at equity und zum Ertragswert
1. Assoziiertes Unternehmen und Beteiligung
Die Bewertung einer Beteiligung at equity setzt das Bestehen eines maßgeblichen Einflusses voraus (IAS 28.3). Sofern 20 % oder mehr der Stimmrechte direkt oder indirekt gehalten werden, gilt maßgeblicher Einfluss als vermutet (IAS 28.5). Indikatoren wie Vertretung im Geschäftsführungs- und / oder Aufsichtsratsorgan im assoziierten Unternehmen lassen regelmäßig auf einen maßgeblichen Einfluss schließen (IAS 28.6). Die nach IAS 28.5 vorgegebene 20 %-Grenze zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses und der damit einhergehenden Definition assoziierter Unternehmen ist handelsrechtlich ebenfalls zur Definition von Beteiligungen (§ 266 A. III. Nr. 3 HGB) gesetzlich verankert (§ 271 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Während sich IAS 28.5 auf die Stimmrechte bezieht, ist handelsrechtlich in § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB die Rede von „Anteile[n]...