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BFH Urteil v. - X R 130/87 BStBl 1989 II S. 901

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1

1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Zusammenhang mehrerer gewerblicher Betätigungen sind Gleichartigkeit und räumliche Nähe

Leitsatz

1. Eine natürliche Person kann mehrere Gewerbebetriebe unterhalten.

2. Mehrere Gewerbebetriebe sind anzunehmen, wenn die gewerblichen Betätigungen nicht wirtschaftlich, finanziell oder organisatorisch zusammenhängen. Anhaltspunkte für die Beurteilung dieser Frage können die Gleichartigkeit/Ungleichartigkeit der Betätigungen und die Nähe/Entfernung sein, in der sie ausgeübt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 901
BFH/NV 1989 S. 47 Nr. 11
EAAAA-92993

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