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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 1385/2007 EFG 2008 S. 1016 Nr. 13

Gesetze: EStG § 7g, HGB § 269

Wesentlichkeit einer Betriebserweiterung i.S.d. § 269 HGB - Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage nach § 7 g EStG

Leitsatz

Nicht jede Erweiterung des Geschäftsbetriebs kann eine Aktivierung der Aufwendungen nach § 269 HGB rechtfertigen. Die Anschaffung und das Betreiben einer Fotovoltaikanlage stellt jedenfalls dann keine wesentliche Betriebserweiterung dar, sofern die hiermit erzielten Umsätze 10 % der Gesamtumsätze des bisherigen Gewerbebetriebes nicht übersteigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1248 Nr. 20
EFG 2008 S. 1016 Nr. 13
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2008 S. 684
VAAAC-87790

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