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Erbschaftsteuer | Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG bei Umzug der pflegebedürftigen und hochbetagten Erblasserin in eine Pflegeeinrichtung (FG)
Musste die pflegebedürftige und hochbetagte Erblasserin in ein Pflegeheim umziehen und war sie zur Finanzierung der Pflegeheimkosten auf die Vermietung der bisher selbstgenutzten eigenen Wohnung angewiesen, so steht ein auf vier Jahre geschlossener Zeitmietvertrag – ohne die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung – nach dem Tod der Erblasserin der Erbschaftsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bei der Tochter als Alleinerbin auch dann nicht entgegen, wenn der Mietvertrag nach dem Tod der Mutter noch eine Restlaufzeit von über zwei Jahren hatte und die Tochter erst anschließend die Wohnung nach einer Renovierung selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen konnte. Ein Familienheim i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG setzt u. a. eine bestimmte tatsächliche Nutzung voraus, nämlich, dass sich in der Wohnung der Mit...