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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 151

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und die steuerliche Immobilienbewertung

Mögliche Auswirkungen und Hinweise für die Praxis

Anne Darmstadt

Mit Wirkung zum ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG ) in Kraft getreten. Hintergrund ist die CO 2-Abgabe, die seit 2021 auf Emissionen aus fossilen Kraft- und Heizstoffen (u. a. Heizöl und Erdgas) erhoben wird, um die nationalen Klimaschutzziele in Bezug auf die Reduzierung von Treibhausgasen zu erreichen. Brennstoff- und Wärmelieferanten werden über die Verpflichtung, Emissionsrechte zu erwerben mit der CO 2-Abgabe belegt, die in der Regel als Preisbestandteil an die Letztverbraucher weitergegeben wird.

Kernaussagen
  • Der gesetzlich festgelegte CO 2-Preisanteil des Vermieters ist ein echter, künftig steigender Kostenfaktor.

  • Der Vermieteranteil ist bei Anwendbarkeit des Ertragswertverfahrens als Betriebskosten mindernd zu berücksichtigen; im Rahmen der übrigen bewertungsgesetzlichen Verfahren ist dies nach aktuellem Stand wohl nur über den Nachweis nach § 198 BewG möglich.

  • Bei kurzfristiger Übertragungsabsicht sollten geplante Mieterhöhungen zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete geprüft und ggf. zurückgestellt werden.

I. Neues Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter

Zentrale Regelung des CO2KostAufG ist die Einführung eines verbindlichen Aufteilungsmaßstabs für den CO ...