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NWB Nr. 50 vom Seite 3999 Fach 30 Seite 1445

Rechtsfragen der Steuerberatungsgesellschaft

von Prof. Dr. Wilfried Alt, Frankfurt/a. M.

I. Einführung

Steuerberater (und Steuerbevollmächtigte) üben einen freien Beruf aus. Ihre Tätigkeit ist kein Gewerbe (§ 32 Abs. 2 Satz 2 StBerG). Sie sind deshalb verpflichtet, ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben (§ 57 Abs. 1 StBerG). Dem Beruf kommt zudem ein höchstpersönlicher Charakter zu, dem eine Ausübung in der Rechtsform einer Gesellschaft im Grunde widerspricht (vgl. etwa BFH, DStR 1989 S. 433). Der Gesetzgeber hat dennoch zur Ausübung der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen auch Steuerberatungsgesellschaften zugelassen, um dem Bedürfnis der Steuerberater zu entsprechen, ihren Wirkungsbereich zu erweitern. Die Steuerberatungsgesellschaft als Instrument der gemeinsamen Berufsausübung stellt sich damit als ein Zusammenschluss von Steuerberatern dar, die dadurch jedoch keinen neuen Beruf, sondern lediglich eine andere Ausübungsform ihres – freien – Berufs gewählt haben. Die der Steuerberatungsgesellschaft nach § 3 Nr. 1 StBerG zustehende Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen kann deshalb nur in der Weise wahrgenommen werden, dass die in der Gesellschaft zusammengeschlossenen Steuerberater f...BStBl 1981 II S. 586