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Einkommensteuer | Behandlung von Pflegegeldern für die intensivpädagogische Betreuung von Jugendlichen in einer Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII
Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. des § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung (Bezug: § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG; § 33, § 34, § 35, § 78a, § 78b, § 78c SGB VIII).
Gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG sind u. a. Bezüge aus öffentlichen Mitteln steuerfrei, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung unmittelbar zu fördern. Ersetzen die Pflegegeldzahlungen den sachlichen und zeitlichen Aufwand der Pflegeeltern nicht und ist dies auch nicht beabsichtigt, sind sie als steuerfreie Beihilfe i. S. des § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG anzusehen (vgl. z. B. , NWB XAAAH-61590, BStBl 2021 II S. 672). Am Charakter einer Beihilfe i. S. des § 3 Nr. 11 EStG fehlt es hingegen, so der BFH, wenn die Pflegegelder für Erziehungsleistungen...