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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des Übergangsrechts zur Einführung der Veräußerungsgewinnbesteuerung gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG
Die durch § 52 Abs. 28 Satz 16 Teilsatz 3 EStG bewirkte Einbeziehung unechter Finanzinnovationen in die Veräußerungsgewinnbesteuerung gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG mit Wirkung vom ist verfassungsgemäß (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2, § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG; § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG 2008).
(1) Gemäß § 52 Abs. 28 Satz 15 EStG ist § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG i. d. F. des Art. 1 des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl 2007 I S. 1912) grds. erstmals auf die nach dem zufließenden Kapitalerträge aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen anzuwenden. Danach sind die Veräußerungsgewinne, die der Kläger aus im Jahr 2008 erworbenen Anleihen in den Streitjahren 2015 und 2016 aufgrund der Rückzahlung erzielt hat, gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, so der BFH. Weder aus Satz 16 noch aus Satz 17 des § 52 Abs. 28 EStG ...