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Stakeholder-Einbeziehung – Eine (neue) Herausforderung im Rahmen der (zukünftigen) Nachhaltigkeitsberichterstattung
Neue Anforderungen durch die CSRD und die ESRS
Die neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden viele Unternehmen in der EU in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen. Weit über Aufgaben wie jene der Datensammlung, KPI-Definition und Prozess-Neugestaltung hinaus fordern die neuen Vorgaben dazu auf, die für die Unternehmensberichterstattung eingenommene Perspektive zu erweitern: Hin zu einer zunehmenden Einbeziehung gesellschaftlicher Anliegen, ausgedrückt durch die legitimen Interessen der Stakeholder, mit denen sich ein Unternehmen verbunden sieht. Obschon die gegenwärtig noch geltende Rechtslage gem. Non-Financial Reporting Directive (NFRD) eine solche Bezugnahme auf die Stakeholder-Interessen durchklingen ließ, wird diese Forderung nunmehr in konkretisierter Form im europäischen Bilanzrecht verankert. Der Darstellung der einschlägigen Anforderungen an Unternehmen und ihrer Implikationen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (sowie weit darüber hinaus) widmet sich der folgende Beitrag.
Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter, NWB CAAAG-79145
Welche Bedeutung kommt Stakeholdern für die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD/ESRS zu?
Wie ist das Stakeholder-Verständnis gem. CSRD/ESRS abgegrenzt?
Welche Schritte können Unternehmen setzen, um ihre Stakeholder-Einbeziehung auf die neuen Vorgaben auszurichten?
I. Hintergründe
[i]Warnke/Needham/Müller, Finalisierung der EU Sustainability Reporting Standards, StuB 2/2023 S. 68, NWB XAAAJ-31137 Baumüller/Schönauer, Die neue Wesentlichkeit in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, PiR 3/2023 S. 88, NWB PAAAJ-34527 Sopp/Baumüller/Scheid, Nachhaltigkeitsberichterstattung, 2. Aufl. 2022, NWB VAAAJ-26960 „Der Zweck macht die Rechnung“ – dieser schon auf Schmalenbach zurückgeführte Grundsatz für die Ausgestaltung des Rechnungswesens ist auch im Kontext der aktuellen Diskussionen zur Erweiterung der Berichtspflichten europäischer Unternehmen um Nachhaltigkeitsinformationen von hoher Relevanz. Denn am Zweck bemisst sich nicht zuletzt die Frage nach den Inhalten der geforderten Berichterstattung. Für die nichtfinanzielle Berichterstattung, die gegenwärtig mangels ausführlicher Berichtsvorgaben in einem hohen Maße von Ermessensspielräumen für die berichtspflichtigen Unternehmen geprägt ist, kommt der Beantwortung dieser Frage umso größeres Gewicht zu.