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EuGH | Künftig Zuständigkeit des EuG für Zoll, Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern?
Die [i]Rat der EU, Entwurf für eine Verordnung zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - 2022/0906 (COD), 15936/22 Zuständigkeit für Vorabentscheidungsersuchen u. a. in Rechtssachen, die das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, den Zollkodex, die zolltarifliche Einreihung und Verbrauchssteuern betreffen, soll auf das Gericht der Europäischen Union (EuG) übertragen werden. Damit soll der EuGH entlastet werden. Sämtliche nach Art. 267 AEUV vorgelegte Ersuchen sollen wie bislang beim Gerichtshof einzureichen sein, der sie nach einer entsprechenden Prüfung an das EuG weiterleitet. Der Verordnungsentwurf v. sieht u. a. Verfahrensgarantien vor, die eine identische Behandlung von Vorabentscheidungsersuchen bei EuGH und EuG sicherstellen sollen, etwa die Behandlung von Vorabentscheidungsersuchen durch besondere Kammern und die Bestellung von Generalanwälten für die einzelnen vom EuG bearbeiteten Vorabentsch...