Lexikon für Steuerfachangestellte
19. Aufl. 2023
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T
1 Target-Costing
2 Tätige Reue
3 Tarifbegrenzung
4 Tatsache
→ Neue Tatsachen oder Beweismittel
5 Tausch/tauschähnlicher Umsatz
Ein Tausch liegt vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht.
Ein tauschähnlicher Umsatz liegt also vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht (§ 3 Abs. 12 UStG).
Der Wert jedes Umsatzes gilt als Entgelt für den anderen Umsatz (§ 10 Abs. 2 UStG). Die USt gehört nicht zum Entgelt.
6 Teilbetriebsveräußerung
7 Teileinkünfteverfahren
8 Teilwert
1. Einkommensteuer
Teilwert (§ 6 Abs. 1 EStG) ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.
2. Bewertungsgesetz
Der Teilwertbegriff im BewG (§ 10) ist der gleiche. Die Wirtschaftsgüter des → Betriebsvermögens, Grundbesitz ausgenommen, wurden nach früherer Rechtslage mit dem Teilwert bewertet (§ 109 BewG).
9 Termin
10 Transitorische Posten
11 Tratte
Eine Tratte ist ein ausgestellter, noch nicht akzeptierter Wechsel.
12 Treu und Glauben
Der Grundsatz von Treu und Glau...