Kiehl – Steuerfachangestellte
Michael Puke

Lexikon für Steuerfachangestellte

19. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01361-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-53668-2

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Lexikon für Steuerfachangestellte (19. Auflage)

O

1 Oberfinanzdirektion

Die Oberfinanzdirektion (OFD) – eine gemeinsame Mittelbehörde von Bund und Ländern – hat die Leitung der Finanzverwaltung des Bundes und des Landes in ihrem Bezirk (§ 8 FVG).

Die OFD wird durch den Oberfinanzpräsidenten geleitet. Der Oberfinanzpräsident ist sowohl Bundesbeamter als auch Landesbeamter.

Einzelheiten zu den Aufgaben der OFD siehe § 8 FVG.

2 Objektsteuern

→ Sachsteuern

3 Ökonomisches Prinzip

Das ökonomische Prinzip strebt ein möglichst günstiges Verhältnis von Aufwand und Ertrag an. Man unterscheidet in zwei Formen:

  • Maximalprinzip

    Mit gegebenem Aufwand (Mitteln) soll ein größstmöglicher Ertrag (Erfolg) erreicht werden.

  • Minimalprinzip

    Mit geringstmöglichem Aufwand (Mitteln) soll ein bestimmter Ertrag (Erfolg) erreicht werden.

4 OFD

→ Oberfinanzdirektion

5 Offenbare Unrichtigkeit

Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen, § 129 AO. Ähnliche offenbare Unrichtigkeiten sind mechanische Versehen, wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler.

→ Fehler

6 Offene Handelsgesellschaft

Die OHG (§§ 105 - 160 HGB, ergänzend §§ 705 - 740 HGB) ist die vertragliche Vereinigung von zwei ode...

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