Lexikon für Steuerfachangestellte
19. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I
1 IAS/IFRS
Seit 2005 haben alle kapitalmarktorientierten EU-Unternehmen – von Ausnahmen abgesehen – ihren Konzernabschluss nach IAS (International Accounting Standards) zu erstellen.
Im Zuge der Entwickung wurde IAS in IFRS (International Financial Reporting Standards) umbenannt. Auch können Einzelabschlüsse nach IAS/IFRS – zusätzlich zu einem HGB-Abschluss – erstellt werden.
Aber auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen dürfen ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen.
IAS/IFRS wurde infolge der wirtschaftlichen Globalisierung geschaffen und zwar von der IASB (International Accounting Standards Board). Verschiedene Berufsverbände und zahlreiche Länder arbeiten im „Bord“ mit. Mit den „Bilanzierungsgrundsätzen“ soll eine bessere Vergleichbarkeit von Jahresabschlüsssen (und Unternehmensbewertungen) der internationalen Unternehmen erreicht werden.
Die IAS/IFRS bestehen aus drei Teilen:
dem Framework (Rahmenbedingungen)
den einzelnen Standards (IAS 1bis IAS 41 und IFRS 1)/Regelungen von speziellen Sachverhalten
den Interpretations (IFRIC) mit Konkretisierung/Ergänzung von Standards.
2 IASB
= International Accounting Standards Board
3 IBAN
4 IFRS
5 Immaterielle Wirtschaftsgüter
Zu den e...