Die Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO gilt nicht für einen Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid, mit dem zusätzlich zu einem früher aufgrund einer Außenprüfung ergangenen Nachforderungsbescheid Lohnsteuer wegen eines anderen Sachverhalts erhoben wird
Leitsatz
Ergeht aufgrund einer Lohnsteuer-Außenprüfung ein Lohnsteuer-Haftungs- und Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid, so steht dies dem Erlaß eines weiteren Lohnsteuer-Nachforderungsbescheids wegen eines anderen Sachverhalts des damaligen Prüfungszeitraums jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der zweite Bescheid die pauschalierte Besteuerung von Arbeitslöhnen bisher nicht berücksichtigter Arbeitnehmer betrifft.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 193 BFH/NV 1989 S. 5 Nr. 2 YAAAA-92755
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