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Bilanzierung | Bei Vorbehalt des Arbeitgebers keine Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz
Eine Pensionsrückstellung darf nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht passiviert werden, wenn sie einen schädlichen Vorbehalt enthält, nach dem der Arbeitgeber die der Pensionszusage zugrunde gelegte „Transformationstabelle“ durch eine nachfolgende Transformationstabelle ersetzen kann und dabei das Gebot der Wertgleichheit gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG zu beachten ist.
Ein Vorbehalt [i]Vorbehalt nur ausnahmsweise unschädlichist nur dann unschädlich, wenn der Vorbehalt ausdrücklich einen nach der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet. Dies folgt aus § 6a Abs. 1 Nr. 2 letzte Variante EStG.
Diese Ausnahme [i]Vorbehalt war nicht durch arbeitsrechtliche Rechtsprechung abgedeckt war im Streitfall nicht erfüllt, weil der Vorbehalt in der Pensionszusage nicht durch eine arbeitsrechtliche Rechtspre...