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BBK Nr. 6 vom Seite 265

Häusliches Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale

Erleichterungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Rüdiger Happe

[i]Happe, Ertragsteuerliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022, BBK 1/2023 S. 13 NWB AAAAJ-29987 Mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber u. a. auch die Regelungen für die steuerliche Berücksichtigung eines anerkannten häuslichen Arbeitszimmers sowie für die Home-Office-Pauschale geändert. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen.

I. Änderung der Arbeitswelt

Die [i]Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen NWB MAAAE-35006 Corona-Pandemie hat zu einer wohl nachhaltigen Veränderung im Arbeitsverhalten geführt. Auch nach Abklingen der Pandemie arbeiten mehr Arbeitnehmer als vorher im Home-Office. Dies hat die Bundesregierung im JStG 2022 zum Anlass genommen, die steuerlichen Regelungen umfassend zu überarbeiten. Betroffen davon sind sowohl die Regelungen zum Arbeitszimmer als auch die Abzugsmöglichkeiten der als „Home-Office-Pauschale“ bekannten steuerlichen Erleichterungen.

Nach wie vor gilt jedoch der Grundsatz, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vom Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG; § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG) ausgeschlossen sind. Das gilt nicht für Arbeitszimmer, die sich außerhalb der häuslichen Sphäre des Steuerpflichtigen befinden. Die hierauf entfallenden Kosten sind grundsätzlich und in vollem Umfang abzugsfähig.

II. Kurzer Rückblick – R...