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NWB Nr. 11 vom Seite 781

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Handhabe beim Sukzessivnießbrauch

Klarstellungen und neue Fragen bei der Bewertung von aufschiebend bedingten Lasten

Christian Saecker

[i]Kaya, Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung, Grundlagen, NWB HAAAE-72843 Vermögensübertragungen auf die nächste Generation zu Lebzeiten werden häufig mit Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflagen verknüpft. Während der Beschenkte die Vermögenssubstanz erhält, bleibt der Schenker durch Fruchtziehung bzw. persönliche Nutzung bezüglich des Schenkungsguts versorgt. Auf die Art und Weise können auch Dritte, z. B. der Ehegatte, mitversorgt werden – sofort im Rahmen der Gesamtberechtigung oder später aufschiebend bedingt („Sukzessivnießbrauch“) für den Fall, dass der Ehegatte den Schenker überlebt. Zum sukzessiven Nießbrauch sind anlässlich einer BFH-Entscheidung gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder ergangen.

I. Problemstellung

[i]Zeitpunkt und Höhe der Berücksichtigung der aufschiebend bedingten LastIst ein Erwerb von Todes wegen oder eine freigebige Zuwendung mit einer aufschiebend bedingten Last belegt, stellt sich die Frage, ob diese Last sofort oder erst mit Eintritt der Bedingung Berücksichtigung findet (§ 6 Abs. 1 BewG). Sofern sie erst mit Bedingungseintritt Berücksichtigung finden soll, muss ferner geklärt werden, ob sie mit ihrem vollen Kapitalwert angesetzt wird oder ob für den Zeitraum von der Steuerentstehung bis zum Bedingungseintritt eine Abzinsung erfolgen mus...