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Berechnung des Ehegattenunterhalts bei Kinderbetreuung
Neuer Berechnungsweg unter Berücksichtigung des Selbstbehalts des unterhaltsberechtigten Ehepartners
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zum Unterhalt für den Ehepartner, der gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder betreut, geändert. Diese Änderungen haben konkrete Auswirkungen auf die Berechnung des Ehegattenunterhalts zugunsten des Ehepartners, der Unterhalt geltend macht. Die Rechtsprechung, die sowohl Zustimmung als auch Ablehnung in der Literatur erfahren hat und erfährt, wirkt sich bereits im familiengerichtlichen Alltag aus. Der Beitrag zeigt die Problematik der Berechnung des Ehegattenunterhalts bei Kinderbetreuung und die vom BGH gefundene Lösung auf und verdeutlicht die Folgen der Rechtsprechung anhand von Beispielsfällen.
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I. Bedeutung des Kindesunterhalts für die Berechnung des Ehegattenunterhalts
[i]Minderjährigenunterhalt geht dem Ehegattenunterhalt vorLeistet ein seinem Ehepartner gegenüber Unterhaltspflichtiger auch Unterhalt für sein minderjähriges Kind, ist vor der Bemessung des Ehegattenunterhalts dieser Minderjährigenunterhalt mit dem Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle vorab von seinem Einkommen abzuziehen. Denn das minderjährige Kind geht im Rang dem unterhaltsberechtigten Ehepartner vor (vgl. § 1609 BGB), so dass auf der Ebene der Leistungsfähigkeit der Anspruch des Kinde...