Reformvorschlag der EU zur Mehrwertsteuer …
... VAT in the Digital Age
Die Umsatzsteuer ist und wird immer wichtiger, aber auch komplexer. Der Einfluss des Europarechts wird immer größer. Das zeigen auch die vielen Vorlagen des BFH an den EuGH (vgl. nur die beiden Vorlagefragen vom , in dieser Ausgabe ab S. 230). Die Europäische Kommission hat am eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um das Mehrwertsteuersystem der EU zu modernisieren. Diese Reform umfasst drei Hauptziele: die elektronische Rechnungsstellung in Echtzeit und in strukturierter Form für alle Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen, die Erhebung der Umsatzsteuer durch digitale Plattformen für Unterkünfte und Verkehrsmittel sowie die Einführung einer einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung. Sollten die Mitgliedstaaten dem Vorschlag zustimmen, ergeben sich erhebliche Veränderungen für Unternehmen und die Finanzverwaltung. Prätzler stellt die Kernelemente des Vorschlags kurz vor, ordnet sie in den deutschen und europäischen umsatzsteuerlichen Kontext ein und bewertet diese.
JStG 2022: Änderungen bei der Registerfallbesteuerung
Mit dem JStG 2022 sind auch wesentliche Neuerungen der Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht im Kontext von Rechteüberlassungen, mithin der sog. Registerfälle, verbunden. Die bislang sehr weiten, derartige Registerfälle regelnden Bestimmungen wurden im Hinblick auf ihre Reichweite eingeengt. Konkret geht es um die Rechtsfolgen bei beschränkt Stpfl., wenn die bestimmten Rechteüberlassungen zugrunde liegenden Rechte in inländische Register eingetragen sind. Grotherr stellt die Änderungen dar.
Enforcement: BaFin-Prüfungsschwerpunkt 2023 für die Rechnungslegung
Schubert gibt in seinem Beitrag erste Erkenntnisse nach einem Jahr FISG und reiht den nationalen Prüfungsschwerpunkt der BaFin in eine kompakte Darstellung der internationalen ESMA-Prüfungsschwerpunkte ein. Der aktuelle (deutsche) Prüfungsschwerpunkt zur Berichterstattung über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (IAS 24) widmet sich der internationalen Rechnungslegung.
E-DRÄS 13: Konkretisierungen insbesondere bei der Kapitalflussrechnung
Das DRSC hat am mit dem Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 13 (E-DRÄS 13) Änderungen an DRS 20 „Konzernlagebericht“ und 21 „Kapitalflussrechnung“ vorgeschlagen. Neben branchenspezifischen Ergänzungen des DRS 20 und DRS 21 für Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie Pensionsfonds sollen in DRS 20 einige strittige Sachverhalte aus der Praxis bei der Erstellung der Kapitalflussrechnung verbindlicher geregelt werden. Müller/Reinke stellen den Entwurf vor.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 5/2023 Seite 1
GAAAJ-34517