StuB Nr. 5 vom Seite 3

Steuerberatervergütung: Berechnung und Rechnungserstellung

Für die Vergütung der sog. Vorbehaltsaufgaben bildet die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) den gesetzlichen Rahmen. Von dieser kann bei Einhaltung der erforderlichen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen jedoch abgewichen werden. Für die Beurteilung der Angemessenheit der vereinbarten Vergütungen bleibt die StBVV ein relevanter Maßstab.

Bei den Gebührentatbeständen der StBVV nehmen die Wertgebühren eine zentrale Bedeutung ein. Die Wertgebühr wird in Abhängigkeit von dem Gegenstandswert sowie unter Berücksichtigung der maßgeblichen Gebührentabellen A bis D und dem anzuwendenden Zehntelsatz berechnet.

Hinweis

Seit dem  sind die Feststellungserklärungen für Zwecke der Grundsteuer abzugeben. Der ent- sprechende Vergütungstatbestand gem. § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV ist ebenfalls in dem Programm berücksichtigt. Für diesen Vergütungstatbestand vgl. auch unseren Schnell-Rechner: Steuerberatervergütung: Erklärung zur Feststellung für Zwecke der Grundsteuer, NWB JAAAJ-16641.

So unterstützt Sie das Berechnungsprogramm

Mit diesem Berechnungsprogramm können Sie mandatsbezogen die Rechnungsbeträge für die erbrachten Leistungen ermitteln und die Abrechnungen – u. a. unter Berücksichtigung von erhaltenen Anzahlungen – optimal vorbereiten.

Dabei kann für jede gem. StBVV abrechenbare Leistung eine eigene Position erstellt werden. Auf Grundlage der Gebühren der einzelnen Positionen wird der Rechnungsbetrag ermittelt. Auch erhaltene Anzahlungen und Nachlässe können als Einzelpositionen erstellt und direkt berücksichtigt werden.

Alle relevanten Angaben zu jeder Abrechnungsposition werden in einer zentralen Ansicht erfasst: Aus einer übersichtlichen Gesamtliste wählen Sie den Gebührentatbestand (bzw. die Positionen für erhaltene Anzahlungen und Nachlässe) aus.

Mit der Auswahl der zu berücksichtigenden Tabelle, der Eingabe des Gegenstandswertes und des für Sie maßgeblichen Hebesatzes ermittelt sich direkt die Gebühr. Nach Übernahme des Datensatzes wird ein Eintrag für die Liste aller Positionen erzeugt.

Für die Abrechnung von Abschlussarbeiten können in einem eigenen Bereich alle Werte für die Bilanzsumme (neben der Summe der Aktiva u. a. auch Privateinlagen/-entnahmen, offene Ausschüttungen, Wertberichtigungen), die Jahresleistung (neben den Umsatzerlösen u. a. auch Bestandsveränderung, aktivierte Eigenleistungen) sowie der Gegenstandswert erfasst werden.

NWB Datenbank

Das Berechnungsprogramm „Steuerberatervergütung: Berechnung und Rechnungserstellung“ können Sie unter NWB SAAAB-05542 aufrufen.

Fundstelle(n):
StuB 5/2023 Seite 3
RAAAJ-34360