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OLG 06.02.2023 1 U 173/22, NWB 8/2023 S. 526

Bankenaufsicht | Keine Haftung der BAFin gegenüber Anlegern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) nimmt ihre Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahr. Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals durch die BAFin ist nicht feststellbar.

Anmerkung:

Das OLG Frankfurt hat geurteilt, dass die BAFin Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung haftet. Sie habe nicht gegen die ihr obliegenden Amtspflichten bei der Bilanzkontrolle verstoßen. Nach damaliger Rechtslage erfolgte die Bilanzkontrolle in einem zweistufigen System: zunächst durch eine private Prüfstelle und danach durch eine staatliche Instanz (BaFin). Die BAFin habe dieses System eingehalten und im Februar 2019 eine Sonderprüfung durch eine private Prüfstelle veranlasst. Der im vorliegenden Verfahren klagende ...