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FG Köln | Hinzurechnungsbesteuerung bei Outsourcing im Konzern und Substanznachweis
Das FG Köln entschied, dass sich eine ausländische Tochtergesellschaft des Personals anderer Gesellschaften bedienen darf, um ihrer aktiven wirtschaftlichen Tätigkeit im Niederlassungsstaat nachzugehen, infolge deren Nachweises die Hinzurechnungsbesteuerung ihrer Einkünfte unterbliebe.
Die Klägerin war in den Streitjahren (2012–2014) mittelbar zu 100 % an der niederländischen Y1 BV (Stufe 3) sowie der niederländischen Y3 BV (Stufe 5) beteiligt. Die Y1 BV beschäftigte Mitarbeiter, die das Programm verschiedener niederländischer Fernsehsender verantworteten. Die Y3 BV war tätig im Bereich des Erwerbs und der Vermarktung von Film- und Fernsehrechten in den Niederlanden. Die Y3 BV bediente sich für ihre Geschäftsausübung der Sach- und Personalausstatt...