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BFH | Zufluss von Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Der BFH hatte im Revisionsverfahren I R 10/18 über den Zufluss von Betriebseinnahmen, die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Höchstbeträge des § 34c Abs. 1 EStG und der Nachweisanforderungen des § 68b EStDV zu entscheiden. Die Klägerin war in den Streitjahren 2010 und 2011 als selbständiger Diskjockey tätig. Vorgesehen soll gewesen sein, dass ausländische Auftraggeber ihre Honorare nur insoweit auszahlen, als sie nicht zur Abgeltung der im Ausland anfallenden (Quellen-)Steuern einbehalten werden mussten. Die Klägerin ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Die nicht zur Auszahlung gelangten „Steuerbeträge“ machte sie im Rahmen der Anlage AUS geltend. Das Finanzamt berücksichtigte diese jedoch mangels Urkundennachweis i. S. des § 68b EStDV nicht und erließ Bescheide gegen die Klägerin, die ...